Eltern kommen zu mir, wenn
- ihr Kind schulische Schwierigkeiten hat, die sich auf einen oder verschiedene Bereiche beziehen können (Lesen, Schreiben, Rechnen, Konzentration, Gedächtnis, Selbständigkeit) oder
- es bereits eine Diagnose gibt wie z.B. Lese-Rechtschreibstörung (LRS), Rechenstörung (Dyskalkulie) oder / und eine Aufmerksamkeitsdefizitstörung (AD(H)S),
- eine ausführliche (Förder)Diagnostik durchgeführt werden soll, z.B. um eine Lese-Rechtschreib- und/oder Dyskalkulietestung durchführen zu lassen und Förderempfehlungen zu erhalten,
- eine gezielte Lerntherapie durchgeführt werden soll,
- sie das Gefühl haben, dass ihr Kind und/oder sie als Eltern Unterstützung benötigen
In einem ersten orientierenden Beratungsgespräch wird mit den Eltern besprochen, ob und inwiefern eine lerntherapeutische Intervention das Richtige für das Kind sein könnte. In einem zweiten Gespräch erfolgt eine ausführliche Anamnese (kindliche und familiäre Entwicklung) mit den Eltern. Sollte noch keine problemspezifische Diagnostik durchgeführt worden sein, bespreche ich mit den Eltern das weitere Vorgehen. Dabei ist es mir wichtig, dass die Kinder so wenig wie möglich und so viel wie nötig diagnostisch untersucht werden, um darauf aufbauend hilfreiche Förderansätze entwickeln zu können, die dann im Rahmen einer lerntherapeutischen Maßnahme umgesetzt werden. Die Förderansätze enthalten auch immer Maßnahmen, die in der Schule umgesetzt werden sollten. Daher sind Gespräche mit den KlassenlehrerInnen sehr wichtig, um möglichst kurzfristig Entlastung und Erfolgserlebnisse für das Kind zu erreichen.
Wenn schulische Schwierigkeiten über einen längeren Zeitraum anhalten, reagieren Kinder manchmal mit Traurigkeit, Rückzug, Wutausbrüchen und / oder Verhaltensauffälligkeiten, die Ausdruck der hohen Belastung und des Leidensdrucks der Kinder sein können und einem verminderten Selbstwerterleben entspringen. Die Kinder gehen davon aus, sie seien dumm und können nichts aus eigener Kraft schaffen. Begleitend entwickeln sich manchmal auch körperliche Symptome wie Kopf – oder Bauchschmerzen oder andere somatische Beschwerden, die natürlich auch immer medizinisch abgeklärt werden sollten. Als systemische Kinder-und Jugendlichentherapeutin kann ich auch hier professionelle Hilfestellung leisten.
Im Einzelfall kann ein Antrag auf Eingliederungshilfen (KJHG § 35 a) beim zuständigen Jugendamt gestellt werden, die nach Prüfung des Falles über eine mögliche Kostenübernahme entscheiden.